Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 – Gültigkeit.
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Mitteilungen, Abnahmen, Lieferungen und Vereinbarungen, ausgenommen
wenn und soweit wir schriftlich etwas anderes erklären.
2 – Angebote.
Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und dergleichen sind freibleibend, ebenso wie Ankündigungen zu den technischen Spezifikationen unserer Produkte und von
über Lieferzeiten, die wir unter normalen Umständen nur in der Regel angeben können. Der Käufer kann dies niemals tun
das Recht abzuleiten, die Produkte abzulehnen oder seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen, während er auch nicht dazu berechtigt ist
den Vertrag kündigen. Preisangaben erfolgen zu den jeweils gültigen Preisen, wobei uns das Recht vorbehalten bleibt
Weitergabe etwaiger Erhöhungen von Zöllen, Verbrauchsteuern und dergleichen sowie der Kaufpreise. Letzteres auch wegen
Währungsverhältnisse.
3 – Vereinbarungen.
Die Vereinbarungen binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
4 – Lieferung und Gefahrübergang.
Die Lieferungen erfolgen gemäß ICO-Bedingungen 2000 und sind „ab Werk“.
Die Lieferung erfolgt ab Lager, worunter der Ort zu verstehen ist, ab dem die Lieferung von oder für uns erfolgt. Von diesem Moment an ist
das Risiko für den Käufer.
Wenn der Käufer die Annahme der Ware verweigert, sind wir berechtigt, die Bestellung ohne gerichtliches Eingreifen und Inverzugsetzung zu erhalten
den Vertrag für aufgelöst erklären, unbeschadet unseres Rechts auf vollständige Entschädigung. Wir haben das Recht der
vom Käufer die Stellung einer Sicherheit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, während wir auch berechtigt sind, Lieferungen auszusetzen
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund früherer Lieferungen von uns noch nicht nachgekommen ist.
5 – Menge.
Woerden-Sales ist berechtigt, die Vertragsmenge zuzüglich oder abzüglich 10% zu liefern.
6 – Eigentum.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Woerden-Sales. Auch wenn diese in verarbeitet werden
Produkte oder weiterverkauft werden. Das Risiko und die Kosten bis zur vollständigen Bezahlung gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle eines
Bei Zahlungsverzug ist Woerden-Sales berechtigt, die ihm gehörende Ware zurückzunehmen, für die der Käufer alle erforderlichen Mittel zur Verfügung hat
wird zusammenarbeiten.
7 – Haftung.
Woerden-Sales haftet nicht für Schäden, die aus Verträgen oder gelieferten Waren resultieren. Der Käufer hat uns umfassend zu informieren
Sicherung gegen Ansprüche Dritter. Für Beanstandungen, die innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet und genehmigt werden müssen
gefunden werden, ist Woerden-Sales berechtigt, die Ware unter Einhaltung einer angemessenen Lieferzeit (Materialeinkauf,
Produktion und Transport) oder den Wert der Ware maximal gutzuschreiben.
8 – Zahlungsfrist.
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Wird die Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt, wird ein Verzugszins von 1% pro Monat ab Rechnungsdatum berechnet.
gebracht werden. Zusätzlich werden dem Käufer Inkassokosten in Höhe von mindestens 100 € in Rechnung gestellt.
9 – Gewährleistung.
Unsere Garantie geht, falls gegeben, nicht über die Lieferung neuer Teile und Materialien hinaus, um diese zu ersetzen
ist defekt. Handelt es sich um eine Werksgarantie, so gilt dies auch für den Käufer, mit uns als Vermittler.
10 – Höhere Gewalt und Streitigkeiten.
Im Falle höherer Gewalt unsererseits wird der Vertrag ausgesetzt, solange die höhere Gewalt uns die Durchführung unmöglich macht.
Wir können den Vertrag auch ohne rechtliches Eingreifen kündigen.
Bei Streitigkeiten wird versucht, einvernehmliche Vereinbarungen zu treffen. Wenn der Streit fortbesteht, wird eine Mediation in Betracht gezogen, falls
Führt dies nicht zu einer Inlandszustellung, ist nur das Amtsgericht Haarlem zur Verhandlung berechtigt
von Streitigkeiten. Bei Auslandslieferungen schlagen wir den Streitfall nach der Schiedsordnung oder der Internationalen Kammer vor
Handel ”. Das ICC-Urteil wird für beide Parteien als endgültig und bindend angesehen.