Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren von Woerden-Sales
1 – Geltungsbereich.
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Mitteilungen, Annahmen, Lieferungen und Vereinbarungen, sofern und soweit wir nicht schriftlich etwas anderes erklären.
2 – Angebote.
Unsere Angebote, Kostenvoranschläge u. Ä. sind freibleibend, ebenso wie Mitteilungen über technische Spezifikationen unserer Produkte und über Lieferzeiten, die wir nur unter normalen Umständen unverbindlich angeben können. Hieraus kann der Käufer niemals das Recht ableiten, die Produkte abzulehnen oder seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen, während er gleichzeitig nicht berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen. Preisangaben erfolgen auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise, wobei wir uns das Recht vorbehalten, eventuelle Erhöhungen von Zöllen, Verbrauchssteuern u. Ä. sowie von Einkaufspreisen weiterzugeben. Letzteres gilt auch infolge von Währungsschwankungen.
3 – Verträge.
Verträge binden uns erst dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
4 – Lieferung und Gefahrenübergang.
Lieferungen erfolgen gemäß den INCOTERMS 2000 und erfolgen „ab Werk“ (Ex Works). Die Lieferung erfolgt ab Lager, worunter der Ort zu verstehen ist, von dem aus durch uns oder in unserem Namen geliefert wird. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko.
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Rechts auf vollen Schadenersatz. Wir haben jederzeit das Recht, vom Käufer eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, während wir gleichzeitig berechtigt sind, die Lieferungen auszusetzen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erfolgten Lieferungen unsererseits noch nicht nachgekommen ist.
5 – Menge.
Woerden-Sales ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Menge mit einer Abweichung von plus oder minus 10 % zu liefern.
6 – Eigentumsvorbehalt.
Die Waren bleiben Eigentum von Woerden-Sales, solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist. Dies gilt auch, wenn diese in Produkten verarbeitet oder weiterverkauft wurden. Das Risiko und die Kosten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Woerden-Sales berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Sachen zurückzunehmen, wozu der Käufer jede erforderliche Mitwirkung leisten wird.
7 – Haftung.
Woerden-Sales haftet nicht für Schäden, die sich aus Verträgen oder gelieferten Waren ergeben. Der Käufer hat uns von etwaigen Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen. Bei Reklamationen, die innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden müssen und als berechtigt anerkannt werden, ist Woerden-Sales berechtigt, die Ware unter Berücksichtigung einer angemessenen Lieferzeit (Materialeinkauf, Produktion und Transport) zu ersetzen oder maximal den Wert der Ware gutzuschreiben.
8 – Zahlungsfrist.
Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung innerhalb von 14 Tagen werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab Rechnungsdatum in Rechnung gestellt. Zudem werden Inkassokosten in Höhe von mindestens 100,– € zu Lasten des Käufers weiterberechnet.
9 – Gewährleistung.
Unsere Gewährleistung, sofern gegeben, beschränkt sich auf die Lieferung neuer Teile und Materialien als Ersatz für mangelhafte Ware. Handelt es sich um eine Werksgarantie, so gilt diese gleichermaßen für den Käufer, wobei wir als Vermittler auftreten.
10 – Höhere Gewalt und Streitigkeiten.
Im Falle höherer Gewalt unsererseits wird der Vertrag ausgesetzt, solange der Zustand der höheren Gewalt uns die Ausführung unmöglich macht. Zudem sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
Bei Streitigkeiten wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bleibt die Streitigkeit bestehen, wird eine Mediation in Betracht gezogen; sollte dies zu keinem Ergebnis führen, ist für nationale Lieferungen ausschließlich das Bezirksgericht in Haarlem für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig. Für internationale Lieferungen unterwerfen wir die Streitigkeit den „Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce“. Der Schiedsspruch der ICC wird als endgültig und für beide Parteien bindend angesehen.